Barrierefreie Informationen zu unseren Wertpapierdienstleistungen
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG stellen wir barrierefreie Informationen zu unseren angebotenen Wertpapierdienstleistungen in unseren Geschäftsräumen bereit. Diese Informationen können Ihnen auf Wunsch auch vorgelesen oder erläutert werden.
Bitte sprechen Sie unser Team vor Ort an – wir unterstützen Sie gerne.